Rechtsfälle

SSC-Magnum-Solingen / Polizeipräsident Wuppertal 

Beantragung einer Waffenbesitzkarte (WBK) als Vereins – Waffenbesitzkarte gem. § 10 II WaffG.

Am 30. April 2005 wagten wir das Abenteuer und beantragten beim  Polizeipräsidenten in Wuppertal eine Vereinswaffenbesitzkarte für den Verein als juristische Person.

Anders als im alten WaffG besteht nach neuem Recht die Möglichkeit, das eine Sportwaffe nicht auf eine natürliche Person sondern auf den Verein als Körperschaft zugelassen wird.

So können wir es Mitgliedern welche keine eigenen Sportwaffen im Besitz haben, sowie Personen welche eine Mitgliedschaft in unserem Verein in Betracht ziehen oder diese anstreben, ermöglichen, an unserem Training teilzunehmen.

So beantragten wir also bei dem  Polizeipräsidenten Wuppertal, V.L. 1.2 die Ausstellung einer Vereins WBK gem. § 10 II WaffG für den SSC-Magnum-Solingen e.V. und begründeten wie folgt:

Unser Verein besteht derzeit aus 33 Mitgliedern. 23 dieser Mitglieder sind im Besitz von Kurz-oder/und Langwaffen.

Alles im Regelkontigent.

Die restlichen 10 Mitglieder sind darauf angewiesen, das andere Mitglieder ihnen die eigenen Sportwaffen zum Training überlassen. Das klappt jedoch meist nicht, da jedes Mitglied selber mit den eigenen Sportwaffen trainieren möchte.

Um nun diesen – meist Neumitgliedern, die Möglichkeit zu verschaffen, möglichst mit dem gleichen Sportgerät zu trainieren, benötigen wir zwei Kurzwaffen.

Zu diesen 10 Mitgliedern ohne eigene Sportwaffen addieren sich noch Interessenten, die eine Mitgliedschaft in unserem Verein in Betracht ziehen oder anstreben.

Eine Teilnahme an einem Schießtraining ist ohne geeignetes Sportgerät eben nicht möglich.

Daraufhin teilte uns der Polizeipräsident durch den zuständigen Sachbearbeiter beim V.L. 1.2 mit, das er folgende Unterlagen für seine Entscheidung benötige:

1. Satzung des Vereins in der aktuellen Fassung

2. aktueller Auszug aus dem Vereinsregister

3. Genaue Aufstellung des Vorstandes mit Erreichbarkeit.

4. Nachweis über die Trainingshäufigkeit/-teilnahme der Mitglieder ohne eigene Schusswaffen an Hand belegbarer Aufzeichnungen.

Die sonstigen notwendigen Überprüfungen dazu laufen parallel.

Soweit der PP Wuppertal.

Dort wird also verlangt, Ergebnisse von Schützen vorzulegen, welche über keine Sportwaffe verfügen – also auch nicht schießen können.

Unser Hinweis darauf, das derjenige, der über keine Sportwaffe verfüge, auch nicht an unserem Training teilnehmen kann, wurde blieb unbeachtet.

Dieses Verfahren ist derzeit noch schwebend weil noch nicht endgültig entschieden.

Wir werden in dieser Sache von den  Rechtsanwälten GKS in Wuppertal anwaltlich beraten und vertreten. (Oliver Schöning, Tim Geißler)

Die Ausstellung einer solchen Vereinswaffenbesitzkarte ist juristisches Neuland.

Es ist beabsichtigt, bei Ablehnung des Antrages durch den PP Wuppertal, auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage zu erheben.


Mit Schreiben unserer Anwälte vom 13. November 2007 wurde der PP Wuppertal angeschrieben – unter Verweis  auf unseren bisher gewechselten Schriftverkehr und

Telefonaten begründet, das die Sache ausgeschrieben sei – wir bitten nunmehr um die Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides.

Diesen haben wir bis heute noch nicht erhalten.

Der Sache vorgreifend ist beabsichtigt, nach Ablauf einer Dreimonatsfrist Klage auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte – ausgestellt auf den SSC-Magnum-Solingen e.V – beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einzureichen.


Die Ablehnung kam mit Datum vom 11. Februar 2008. Wir haben nunmehr die  Kanzlei Geißler& Partner beauftragt, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf Feststellungsklage zu erheben. Sobald mir diese vorliegt werde ich die Klageschrift sowie den weiteren Schriftverkehr im Mitgliederbereich als pdf Datei einstellen.


Mit Datum vom 07.05.2008 haben unsere Anwälte die Klage vor dem VG Düsseldorf erhoben. Aus verfahrenstaktischen Gründen ist diese nur im Mitgliederbereich eingestellt.


Im September 2009 hat sich der Polizeipräsident Wuppertal bereit erklärt, uns die beantragten Waffenrechtlichen Erlaubnisse (WBK) für die zwei beantragten Vereinswaffen zu erteilen, nachdem die Berichterstatterin der Kammer des VG Düsseldorf vermittelt hatte. Der Prozesstermin ist auf den 27. November 2009 notiert.

Wir haben uns bereit erklärt, bei Erteilung der Genehmigungen und Klärung der Kostenfrage, die Klage zurückzunehmen.


Die Kostenfrage ist nunmehr in unserem Sinne geklärt –  die beantragten Waffenbesitzkarten sind mit heutigem Datum (02.12.09) unseren Anwälten zugestellt worden! Insoweit haben wir die Klage zurückgezogen.


Wir sind  gerne  bereit, uns mit Interessierten aus anderen Vereinen/Verbänden über den Verfahrensgang des Verfahrens auszutauschen.  Schreiben sie uns gerne an info@ssc-magnum-solingen.de.

Anstehende Veranstaltungen